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Ausloten der wirtschaftlichen Belastbarkeit |
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Ausstieg aus der Spielsucht: Bericht eines Klienten |
So
steigen Sie bei uns in eine Schuldenberatung ein!
Sie rufen unsere Schuldenhotline an:
031 376 10 10
Dienstag bis Donnerstag
10.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr
Die Beratung ist für Sie kostenlos.
|
Am
Telefon bespricht eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter
mit Ihnen während rund 20 Minuten Ihre finanzielle Situation
(es können keine Beratungen via Email durchgeführt werden).
|
Sie können
alle Fragen zu Ihrem Budget, zu Ihren Schulden und zu Betreibungen
und Lohnpfändung stellen. |
Es geht
darum, am Telefon einen ersten Überblick über Ihre Lage
zu erhalten: |
- Wie hoch
sind Ihre Schulden?
- Wieviel
Geld steht Ihnen pro Monat zur Verfügung?
- Was haben
Sie für Ausgaben?
- Wie hoch
ist der Betrag, den Sie monatlich zur Schuldentilgung einsetzen
könnten? |
Damit wir
diese Fragen beantworten können, sollten Sie uns möglichst
zuverlässige Zahlen liefern. |
| Bitte halten Sie deshalb folgende Unterlagen
bereit (so weit vorhanden): |
- Lohnabrechnungen
oder Lohnausweise
- Mietvertrag
- Krankenkassenrechnungen und -policen
- Arzt- und Zahnarztrechnungen
- Steuerrechnungen und die Veranlagungsverfügung
- Unterlagen
über Alimente
- Leasingvertrag, Autorechnungen, Vollkaskoversicherung,
- Versicherungsverträge
- Kreditverträge
- Telefon- und Handyrechnungen
- Scheidungsurteil
- Betreibungsregisterauszüge,
Verlustscheinregisterauszüge
- Die Berechnung
Ihres Existenzminimums durch das Betreibungsamt
- Alle offenen Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbefehle usw. |
| |
Nur
wer im Kanton Bern wohnt, kann von uns beraten werden. Wer anderswo
wohnt, findet vielleicht auf der Links-Seite
die zuständige Stelle. |
| Wenn eine weitere Zusammenarbeit
möglich ist, erhalten Sie einen Beratungstermin
bei uns auf der Beratungsstelle. |
| Wir schauen, ob
es einen gangbaren Weg gibt, um das Haushaltsbudget
ins Gleichgewicht zu bringen. |
| Wir leiten zusammen
mit Ihnen stabilisierende Massnahmen ein, welche
dafür sorgen sollen, dass sich Ihre Lage nicht verschlechtert.
|
| Wir klären
ab, wie gross der Schuldenberg ist und woher die
Schulden kommen. |
| Wir klären
ab, ob die Forderungen rechtlich haltbar sind. |
| Wir machen Ihnen
einen Vorschlag, wie Sie weiterfahren sollen: Das
kann von der Beanspruchung von Sozialhilfe über den Privatkonkurs
bis zum Nachlassvertrag gehen. |
Wenn
eine Sanierung möglich
scheint, übernehmen wir den Auftrag, sie zu organisieren
. Diese Dienstleistung muss entschädigt werden. |
| Wir halten uns in der Schuldensanierung
an die Richtlinien des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz (>>
Plattform des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz) . |