| Gesuch um Auskunft nach Datenschutzgesetz |
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Hilfsstelle
X
Xaviera Herbst
dipl. Sozialarbeiterin FH
Malzstr. 15
3000 Bern |
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Firma
Gläubiger & Co
Verzugsstr. 5
4444 Zinsligen |
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Bern,
1. Dezember 200. |
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Dora
Schäfer: Gesuch um Auskunft nach
dem
Bundesgesetz über den Datenschutz |
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Sehr
geehrte Damen und Herren |
Ich
ersuche Sie höflich, sämtliche Daten, welche Sie über
Frau Dora Schäfer gesammelt haben, auszudrucken , beziehungsweise
zu fotokopieren, und sie mir zuzustellen. |
Gemäss
Art. 8 Abs. 2 Bst. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz
(DSG) muss der Inhaber einer Datensammlung jeder Auskunft begehrenden
Person alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten
mitteilen. Gemäss Art. 1 Abs. 4 der Verordnung zum DSG ist
die Auskunft (oder der begründete Entscheid über die Beschränkung
des Auskunftsrechts) innert 30 Tagen seit dem Eingang des Auskunftsbegehrens
zu erteilen. |
Eine
Vollmacht und eine Fotokopie der Identitätskarte meiner Mandantin
liegen diesem Schreiben bei (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung zum DSG).
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Mit
freundlichen Grüssen |
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Hilfsstelle
X
Xaviera Herbst |