Das KKG-Web - eine Gebrauchsanweisung |
| Das KKG-Web verfolgt den Anspruch, das Bundesgesetz über
den Konsumkredit Artikel für Artikel so zu kommentieren, dass
KonsumentInnen und Sozialtätige Antwort auf die Fragen finden,
die sich ihnen in der Praxis stellen. |
| Das Gesetz selber spricht häufig keine klare Sprache. Die Parlamentarierinnen
und Parlamentarier haben oft "Konsumkredit" gesagt, aber
"Barkredit" gemeint. Das heisst: Solange es um Geld geht,
welches die Kreditgeberin der Konsumentin in die Hand gedrückt
hat, ist das Gesetz zwar nicht gerade gut lesbar, aber immerhin verständlich.
Werden die Verhältnisse aber komplizierter, beispielsweise weil
die Konsumentin wie etwa beim Abzahlungskauf oder beim Leasingvertrag
nicht Geld, sondern einen Autoschlüssel in die Hand bekommen
hat, wird das Gesetz in vielen Fragen unzugänglich. |
Die Lesbarkeit des Gesetzes
bleibt also weit hinter der Leasbarkeit der Autos zurück (diesen
Kalauer haben wir uns nicht verklemmen können - wir bitten
höflich um Entschuldigung). Die Mängel sind zum Teil auf
die schlitzohrige Taktik der Leasinglobby bei der Gesetzesrevision
zurückzuführen. Der Nationalrat, welcher die Revision
als Erstrat behandelte, blieb von ihr weitgehend unbelästigt,
dem Ständerat flüsterte sie dann aber ein eigentliches
Leasing-Sonderrecht ins Ohr. Ein Vernehmlassungsverfahren fand (zwangsläufig)
nicht statt. Der Nationalrat konnte nur noch im Differenzbereinigungsverfahren
Stellung zu den Neuerungen beim Leasing nehmen; genervt durch die
zahlreichen Abänderungsanträge der Konsumentenlobby übernahm
er die unausgereiften neuen Bestimmungen, die ihm der Ständerat
serviert hatte, mehr oder weniger unverändert.
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| Wer sich mit dem schweizerischen Konsumkreditrecht vertraut machen
will, ist gut beraten, wenn er das Gesetz zuerst mit Blick auf den
Barkredit durchpflügt. Das Recht der andern Kreditformen, vor
allem das Leasingrecht, wird man in einer zweiten Runde erarbeiten
können. Dabei wird man damit leben müssen, dass das Gesetz
über weite Strecken eine undeutliche und teilweise widersprüchliche
Sprache spricht. Wir weisen im Kommentar auf die Unklarheiten und
Widersprüche hin und machen Vorschläge, wie sie zu interpretieren
sind. |
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Lesestoff zum Konsumkreditrecht |
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Die Rechtsquellen des Konsumkreditrechts |
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