Band 1 der Schriftenreihe "Schuldenberatung und Schuldensanierung"
beschreibt, wie man in eine Schuldenberatung einsteigt und was es
braucht, damit eine Schuldensanierung oder eine Konkursbegleitung
daraus wird: |
Band 2 der Schriftenreihe
"Schuldenberatung und Schuldensanierung" behandelt die alltäglichen
Probleme Betriebener - mit Blick auf das System des Betreibungsrechts.
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Wie
führt man die Diskussion über das Haushaltsbudget? Wie
wird der Schuldenberg vermessen? Wann und wie tritt man an die Gläubiger
heran? Wo kann man mit rechtlichen Interventionen den Schuldenberg
reduzieren? Bei welchen Schuldenarten muss sofort eingegriffen werden?
Wieviel Verzicht kann den SchuldnerInnen zugemutet werden? Wem muss
empfohlen werden, mit den Schulden weiterzuleben? Wann macht der
Privatkonkurs Sinn? Wie macht man eine Offerte für einen Nachlassvertrag?
Usw.
Die Antworten
des Handbuchs auf all diese Fragen sollen nicht im Diffusen stecken
bleiben, sondern einen hohen Nutzwert haben. Dazu tragen 31 Diagramme,
Tabellen, Formulare und Beispiele für Briefe und Eingaben bei.
Ein detailliertes Stichwortverzeichnis macht das Handbuch zum alltagstauglichen
Nachschlagewerk. Und - nicht zuletzt: Die Cartoons von Sile Vananderoye
illustrieren, dass Schuldenberatung keine trostlose Angelegenheit
sein muss! |
Betreibungsrecht
für Betriebene: Der erste Teil des Handbuchs gibt
Antworten auf die Fragen, welche sich im Alltag der kleinen Leute
stellen, die mit einer Betreibung konfrontiert sind. Der Blick richtet
sich auf die praktischen Probleme. Beispielsweise wird die Lohnpfändung
detailliert und praxisnah abgehandelt mit Blick auf Konkubinat,
Ehe und Patchworkfamilie. Um den LeserInnen die Orientierung im
Verfahrenslabyrinth zu erleichtern, schildert das Handbuch ausserdem
die grundlegenden Systemgedanken des schweizerischen Zwangsvollstreckungsrechts.
Sanierungsrecht
für Überschuldete: Der zweite Teil des Handbuchs
zeigt, wie sich die einvernehmliche private Schuldenbereinigung,
der aussergerichtliche Nachlassvertrag, der gerichtliche Nachlassvertrag
und der Privatkonkurs für die Sanierung der kleinen Leute einsetzen
lassen. |