| Schulden-ABC
|
| Betreibungsrechtliche
Stichworte sind gelblich unterlegt. |
| Die übrigen Stichworte
sind grünlich unterlegt. |
Aberkennungsklage (>> pdf, 114 kb). Während der provisorischen Rechtsöffnung
möglich. Unterscheidet sich von der Anerkennungsklage nur in
einem Buchstaben, strebt aber ihr Gegenteil an. Verhindert, dass die
provisorische Rechtsöffnung definitiv wird.
| >> |
Geht es um eine mietrechtliche
Streitigkeit, so nimmt die Aberkennungsklage den Weg über
die Schlichtungsstelle. So hat das Bundesgericht entschieden. |
|
Alimente (>> pdf, 299 kb) t. Gehören zu den dringenden
Schulden. Professionelles Inkasso setzt besondere Instrumente ein.
Zur Bemessung der Alimente vgl.
| >> |
|
| >> |
Wie die Alimente festzusetzen sind, wenn zu wenig Einkommen da ist (Bundesgerichtsentscheid): "Dem
Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen,
womit ein allfälliges Manko einseitig von den Unterhaltsberechtigten zu tragen
ist (BGE 135 III 66)." |
|
Alkoholsucht
| >> |
Bella Donna 2 (pdf; 2 MB), das
Magazin für Partnerinnen von alkoholsüchtigen Männern |
|
| Anerkennungsklage (>> pdf, 64 kb). Der langsame und teure Weg zur Beseitigung
des Rechtsvorschlags. Drängt sich auf, wenn kein Rechtsöffnungstitel
zur Hand ist. |
| Aufhebung
(oder Einstellung) der Betreibung (>>
pdf, 101 kb). Wenn der Gläubiger die Betreibung nicht zurückziehen
will, obwohl die Schuldnerin mit einer Urkunde beweisen kann, dass
die Forderung nicht mehr besteht (oder nicht fällig ist), kann
sie ein Gesuch um Aufhebung (oder Einstellung) der Betreibung einreichen. |
AusländerInnen
(html). Wenn die Schulden zum Verlust
des Aufenthaltsrechts führen.
| >> |
Eine türkische Familie, bei der die Ehefrau die Niederlassungs- und der Ehemann die Aufenthaltsbewilligung hatte, wurde zu Recht aus der Schweiz ausgewiesen, nachdem sie 167 000 Franken Sozialhilfe bezogen hatte (BGE). |
| >> |
4 Jahre Zuchthaus wegen Drogenhandels und "beträchtliche Schulden" (27 Betreibungen in der Höhe von ca. Fr. 65'000.-- und 19 Verlustscheine für über Fr. 53'000.--) rechtfertigen die Ausweisung eines 34-jährigen Türken aus der Schweiz (BGE). |
| >> |
Es ist rechtswidrig, einen niedergelassenen aus Kosovo stammenden Familienvater mit drei Kindern aus der Schweiz auszuweisen, der seit 1989 in der Schweiz lebt, der sich seit 2002 nichts Gravierendes mehr hat zuschulden kommen lassen und der letztmals im April 2006 betrieben worden ist (BGE). |
| >> |
Das Bundesgericht an die Adresse eines Kosovaren mit Niederlassungsbewilligung, derVerlustscheine für mehr als 400 000 Franken hatte: "Ein liederliches Finanzgebaren mit schwerer Verschuldungsfolge kann gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. b ANAG schon für sich allein (...) eine Ausweisung rechtfertigen." |
| >> |
Weitere Entscheide |
|
| Autoleasing >> Leasing |
Autopfändung
(>>
pdf, 59 kb). "Mein Auto sicher nicht," meinen viele Betriebene.
Und doch wird es manchmal gepfändet. Ein Überblick über
die Praxis.
| >>
|
Das
Auto des Arbeitslosen bleibt unpfändbar, sofern die Arbeitslosigkeit
bloss vorübergehenden Charakter hat. Andernfalls wird
es pfändbar. |
|
Barkredit
| >> |
Was alles im Vertrag stehen muss. |
| >> |
Und wenn nicht alles drin steht, was drin stehen
sollte? |
| >> |
Worum es bei der Kreditfähigkeitsprüfung
geht. |
| >> |
Wie die Kreditfähigkeitsprüfung durchgeführt
werden sollte. Unser HIlfsmittel: Die Exceltabelle
zur Kreditfähigkeitsprüfung. |
| >> |
Und wenn die Kredifähigkeitsprüfung
nicht sorgfältig gemacht wurde? |
|
| Betreibungsferien
>> Rechtsstillstand |
Betreibungskosten
(>>
pdf, 51kb). Wer sie schlussendlich trägt.
| >>
|
Was eine Betreibung genau kosten darf.
Das Bundesgericht rechnet's vor. |
| >>
|
Die Beschwerde ist kostenlos. Ein Vorschuss
darf auf keinen Fall verlangt werden. |
| >>
|
Wann es im Beschwerdeverfahren
einen Anspruch auf einen amtlich bezahlten Anwalt gibt
(Bundesgerichtsentscheid vom 8. November 2004). |
| >>
|
Die Honorarnote des Inkassobüros - meist unzureichend als "Verzugsschaden"
getarnt - gehört nicht zu den Kosten, die auf die
Schuldnerin überwälzt werden können (pdf,
85 kb). |
| >>
|
Wer eine Amtshandlung verlangt, muss
die Kosten vorschiessen. Selbst wenn sie aussichtslos
ist. |
|
|
| Betreibungsrechtliches
Existenzminimum >>
Lohnpfändung |
| Betreibungsregister.
Der Eintrag im Betreibungsregister
(pdf, 180 kb) - wie man den Klotz am Bein unter Umständen
los wird.
| >> |
BGE 135 III 503: Einem nicht betreibenden Gläubiger kann Einsicht in das Protokoll und die Belege des Pfändungsvollzuges in anderen Betreibungen gewährt werden, wenn er das Begehren der Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung prüfen will. |
|
| Ehe
und Schulden (>>
pdf, 72 kb). "Hafte ich für die Schulden meines Manns?" |
| Einkommenspfändung
>> Lohnpfändung |
Einvernehmliche
private Schuldenbereinigung (>>
pdf, 163 kb). Die gerichtliche Stundung schafft drei bis sechs
Monate Zeit zur Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung
| >> |
Das
Ergebnis der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung
muss nicht gerichtlich bestätigt werden (Entscheid
des Aargauer Obergerichts)
Quelle:
SJZ 96 (2000) Nr. 10, S. 245 |
|
|
Fortsetzung
der Betreibung (>>
pdf, 84 kb). Pfändung
oder Konkurs? Das
Betreibungsamt entscheidet.
| >>
|
Seit dem 1. Juli 2004: Nie
mehr Konkurs, wenn's um eine Unfallversicherung geht (Gesetzesänderung) |
|
|
Fristen. Über die Kunst, eine Frist richtig zu berechnen
und sie einzuhalten. Über die Kunst, die verpasste Frist wieder
herzustellen. Mit einer Übersicht über Fristen und Zeitbestimmungen
im SchKG.
| >> |
Ausnahmsweise: Falsche Auskunft
lässt Frist länger werden. |
| >> |
Das
Eidgenössische Versicherungsgericht erklärt ganz genau,
wie man eine Zahlungsfrist einhält. (28.08.2006) |
| >> |
Wann
die Frist für den Wechsel des Krankenversicherers drei
Monate beträgt - und wann nur einen. (22.08.2006) |
|
| Gerichtlicher
Nachlassvertrag (>> pdf, 253 kb). Bekannt aus der Sanierung von Fluggesellschaften
und Hockeyclubs. Wird eingesetzt, wenn einzelne Gläubiger nicht
kooperieren. |
| Gerichtskosten
(>>
pdf, 29 kb). Kurzbeitrag. |
| Gesuch
um Aufhebung der Betreibung >>
Aufhebung der Betreibung |
Glücksspiel
| >> |
Petra Frommert: Die Zusammenarbeit von Suchtberatung
und Schuldenberatung bei der Beratung Glücksspielsüchtiger
und ihrer Angehörigen. Das Konzept des Projekts „Glücksspiel
und Schulden“, erschienen in: "Abhängigkeiten" 2/2007,
S.36-60 (pdf; 115
kb) |
| >> |
Artikel im Bund vom 15. Juni 2007
(pdf; 134 kb) |
| >> |
Ausstieg aus der Spielsucht: Bericht eines
Klienten |
| >> |
Spielsüchtige nutzen Beratungsangebote
kaum. Artikel von Gerlind Martin (pdf; 380 kb) |
|
| Haushaltsbudget.
Mit der Exceltabelle "Monatsbudget"
(70 kb) können Sie Ihr aktuelles Monatsbudget zusammenstellen.
Die Tabelle enthält eine Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen
Budgetposten. |
Inkassobüros (>> pdf, 85 kb). Hier gilt: Aufpassen - nicht draufzahlen
- die Nerven behalten! |
| >> |
Die Intrum Justitia als Schuldenberaterin?
Der Bock als Gärtner! |
| >> |
NEU Die furchterregenden Methoden der Geldeintreiber. Aufschlussreicher Beobachter-Artikel über die Tricks der Inkassobüros |
|
| Invalidenrenten. Invalidenrenten, welche
gestützt auf das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
IVG ausbezahlt werden, sind absolut unpfändbar (Art.
50 Abs. 1 IVG). Invalidenrenten, welche gestützt auf das Bundesgesetz
über die berufliche Vorsorge BVG oder gestützt auf das Bundesgesetz
über die Unfallversicherung UVG ausbezahlt werden, sind beschränkt
pfändbar wie Lohn. |
| >>
|
Taggelder der Invalidenversicherung
sind pfändbar wie Lohn (Bundesgerichtsentscheid) |
| >> |
BGE 134 III 182: Die IV-Rente gemäss UVG
ist beschränkt pfändbar. |
|
Jugendliche. Schuld an allem - und überschuldet dazu?
| >> |
38 Prozent der Jugendlichen haben
Schulden - zwischen 5 Fr. und 151'000 Fr., im mittleren Fall
285 Franken. Die Ergebnisse einer
Internetstudie (pdf; 1,79 mb). |
| >> |
Mythos
Jugendverschuldung (pdf; 400 kb). Referat von Udo Reifner
an der Tagung "Konsum, Kredit, Schulden" vom 10. November
2006 |
|
| Konkubinat |
| >>
|
Bei kinderlosen
Konkubinatspaaren darf bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen
Existenzminimums höchstens der halbe Grundbetrag von Ehepaaren
in die Rechnung aufgenommen werden; sind Kinder da, geht's im
Wesentlichen gleich wie bei Eheleuten (Bundesgerichtsentscheide) |
|
| Konsumkredit |
|
|
| Krankenversicherung
(pdf, 204 kb). Die Schulden aus der obligatorischen Krankenversicherung
sind dringend. |
| >> |
NEU! Wenn bereits eine rechtskräftige Verfügung über die Leistungspflicht besteht, kann die Krankenkassed en Rechtsvorschlag nicht mit einer zweiten Verfügung beseitigen. Sie muss sich an den Rechtsöffnungsrichter wenden. |
| >> |
Seit dem 1. Januar 2006 werden säumige
ZahlerInnen härter angepackt. |
| >> |
Verzugszinsen sind nur auf den Prämien
geschuldet, nicht auf den Kostenbeteiligungen |
| >>
|
Was die neue Kasse beim Kassenwechsel
(nicht) verlangen kann |
| >> |
Wann die Kündigung bei der Kasse eintrifft,
ist für die Wahrung der Kündigungsfrist entscheidend,
nicht wann sie abgeschickt wird |
| >>
|
Ist der Verlustschein bezahlt, so lebt die
Leistungspflicht wieder auf (selbst wenn seither neue Ausstände
entstanden sind) |
| >>
|
Wenn die Anmeldung am 28. Dezember eintrifft,
muss die Kasse den Wechsel der alten Versicherung bis zum 31.
Dezember melden |
| >>
|
Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung
ist keine Doppelversicherung möglich |
| >>
|
Vor der Betreibung muss die Krankenkasse mahnen |
| >> |
Das Kantonsgericht hat die Sozialhilfebehörde
Allschwil zur Übernahme von Krankenkassenverlustscheinen
verurteilt - sie kann sich nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde
zur Wehr setzen |
| >> |
Wann die Frist für den Wechsel des Krankenversicherers
drei Monate beträgt - und wann nur einen. (22.08.2006) |
|
Kreditkarten
-
Das KKG gilt nur, sofern der offene Saldo abgestottert werden
kann:
| >> |
Für sie gilt nur ein kleiner
Teil der Bestimmungen im KKG |
| >> |
Was alles im Kreditkartenvertrag stehen muss |
| >> |
Die Kreditfähigkeit muss nur "summarisch"
geprüft werden |
| >> |
Wann der offene Saldo der "Informationsstelle
für Konsumkredit" gemeldet werden muss |
| >>
|
Wie die Viseca ihren KundInnen
das Blaue vom Himmel herunterverspricht. |
| >> |
Kreditkarten für Fr.
0.00 |
| >> |
Die Bonuscard ist gratis, aber nur für
Vabanquespieler! |
|
Leasing.
Zahlreiche Sonderbestimmungen im KKG sorgen für Ungereimtheiten,
Unklarheiten und ungerechtfertigte Privilegien.
| >> |
Überblick über
die gesetzlichen Bestimmungen zum Leasingvertrag |
| >> |
Keine rückwirkende Anwendung des Konsumkreditgesetzes auf einen Autoleasingvertrag, der 2002 abgeschlossen wurde (BGE) |
| >> |
Wird ein Occasion-Auto "margenbesteuert" verleast, so gehört die Mehrwertsteuer zu den Kosten, welche bei der Berechnung des "effektiven Jahreszinses" berücksichtigt werden müssen. (Bundesgerichtsentscheid) |
| >> |
Beim vorzeitigen Vertragsausstieg dürfen keine ungerechtfertigten Zuschläge verlangt werden. (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
"Sale and lease
back" mit KonsumentInnen: Es gilt Konsumkreditrecht! |
| >> |
Überblick über
die Gerichtsentscheide zum Leasingvertrag |
| >> |
Konsumentenleasing
ohne Überschuldungsgefahr (pdf; 134 kb). Vortrag von
Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbands,
an der Tagung "Konsum, Kredit, Schulden" vom 10. November
2006 |
| |
|
|
| Lohnpfändung
im pdf-Format (499 kb). Zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Wie der tiefe
Betrag im Detail berechnet wird. |
Neue Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten.
Sie gelten in folgenden Kantonen:
- Appenzell-Ausserrhoden
- Basel-Land
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Jura
- Luzern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Obwalden
- Schaffhausen
- Tessin
- Thurgau
- Waadt
Im Kanton Bern treten sie frühestens am 1. April 2010 in Kraft. |
| >> |
Französische
Fassung |
| >> |
Exceltabelle zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nach den neuen Richtlinien |
| >> |
Exceltabelle zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nach den alten Richtlinien |
| |
|
| Abgeänderte
Richtlinien gelten in folgenden Kantonen: |
| >> |
Aargau |
| >> |
St. Gallen:
- alte Richtlinien, in Kraft bis 31. Dezember 2008
- neue Richtlinien seit dem 1. Januar 2009
|
| >> |
Schwyz |
| >> |
Solothurn |
| >> |
Zürich |
| >> |
Ist für das unpfändbare, auf Abzahlung gekaufte Auto kein Eigentumsvorbehalt eingetragen worden, so werden die Abzahlungsraten im betreibungsrechtlichen Existenzminimum nicht berücksichtigt (BGE 5A_684/2008; französisch). |
| >> |
Die österreichische Alterpension ist im Gegensatz zur unpfändbaren AHV pfändbar wie Lohn |
| >> |
Die Einkommenssteuern sind keine Verwertungskosten
im Sinne von Art. 144 Abs. 3 SchKG und folglich nicht
vom Bruttoerlös der Pfändung abzuziehen, bevor
die Verteilung an die Betreibungsgläubiger stattfindet
(BGE 134 III 37) |
| >>
|
Taggelder der Invalidenversicherung
sind pfändbar wie Lohn (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Braucht der Schuldner die Rente einer
Lebensversicherung zur Deckung des Notbedarfs, kann die
Police nicht gepfändet werden (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Pfändung des gesamten Lohns als
"Sicherungsmassnahme" (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Die Lastenverteilung des Eheschutzrichters
ist für das Betreibungsamt nicht verbindlich (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Wie die Gesundheitskosten zu berücksichtigen
sind (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Arzt- und Zahnarztrechnungen, die im
Zeitpunkt der Pfändung offen sind, werden nicht ins
betreibungsrechtliche Existenzminimum aufgenommen, Kosten
für unmittelbar bevorstehende Behandlungen schon
(Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Wie die Kosten für den Besuch des
Scheidungskinds bei der Lohnpfändung zu berücksichtigen
sind (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Reduktion übersetzter Wohnkosten
schon vor dem nächsten Kündigungstermin (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Bei kinderlosen Konkubinatspaaren darf
höchstens der halbe Grundbetrag von Ehepaaren in
die Rechnung aufgenommen werden; sind Kinder da, geht's
im Wesentlichen gleich wie bei Eheleuten (Bundesgerichtsentscheid) |
| >> |
Lebt der Haushaltspartner ausschliesslich von AHV und EL, kann die Halbierung des Grundbetrags unangemessen sein. |
| >>
|
Die Kosten für das an der Universität
studierende volljährige Kind werden nicht berücksichtigt
(Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Die
Kosten für das Gymnasium der 17-jährigen Stieftochter
und die Uni des 19-jährigen Stiefsohns werden nur
berücksichtigt, wenn zuvor alle Stipendien- und
Darlehensmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
(Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Indirekte Pfändung von Sozialhilfegeldern?
(Bundesgerichtsentscheid) |
|
|
| Negative
Feststellungsklage (>> pdf, 65 kb). Hilft vor allem, wenn die Schuldnerin die
Frist für den Rechtsvorschlag verpasst hat. |
Neues
Vermögen nach Konkurs
(pdf, 189 kb). Wie die alten Gläubiger nach dem Konkurs allenfalls
wieder zu Geld kommen.
| >>
|
Der Schuldner hat sicher nicht
Anspruch auf das doppelte erweiterte Existenzminimum (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Ob die betriebene Forderung eine Konkursforderung
sei, hat nicht das Betreibungsamt zu entscheiden (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Der Richter, der die Einrede des mangelnden
neuen Vermögens abgewiesen hat, darf nicht über die
Klage zur Bestreitung des neuen Vermögens urteilen (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Wer "rechtsvorschlag. ich kann nichts zahlen"
auf den Zahlungsbefehl schreibt, erhebt die Einrede des mangelnden
neuen Vermögens (Entscheid der Oberen Aufsichtsbehörde
des Kantons St. Gallen) |
| >>
|
Gegen den Summarentscheid über das neue
Vermögen kann nur dann direkt staatsrechtliche Beschwerde
geführt werden, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs
gerügt wird (2 Bundesgerichtsentscheide) |
|
| Privatkonkurs als pdf-Dokument (253 kb)
oder im html-Format . Bringt
sicher keine Schuldensanierung, aber manchmal Linderung. |
| >> |
Zur unentgeltlichen Prozessführung
im Privatkonkurs |
|
Quellensteuer. Zugriff auf die kantonalen Tabellen, welche man für die provisorische Einschätzung der Steuerbelastung und für die Überprüfung der Kreditfähigkeitsprüfung brauchen kann:
>> Berner Tarif 2002
>> Berner Tarif 2005
>> Berner Tarif 2006
>> Berner Tarif 2008
>> Berner Tarif 2009
>> Erläuterungen der kantonalen Steuerverwaltung zur Quellensteuer
>> Links zu den übrigen Quellensteuertabellen
>>
Gesamtschweizerische Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung |
Rechtsöffnung
| >>
pdf, 153 kb. Für den Gläubiger die einfachste,
rascheste und billigste Art, den Rechtsvorschlag zu beseitigen.
Wenn er das dafür notwendige Papier in der Hand hat. |
| >> |
NEU! Wenn bereits eine rechtskräftige Verfügung über die Leistungspflicht besteht, kann die Krankenkassed en Rechtsvorschlag nicht mit einer zweiten Verfügung beseitigen. Sie muss sich an den Rechtsöffnungsrichter wenden. |
| >>
|
Die Billag ist Rechtsöffnungsrichter
in eigener Sache (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Beseitigt die Krankenkasse den Rechtsvorschlag,
so muss sie dafür sorgen, dass der Entscheid tatsächlich
zugestellt wird (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Das Eingeständnis, um eine nicht
näher bestimmte Schuld zu "wissen", ist kein Rechtsöffnungstitel |
| >>
|
Ist in den AGB bei einer dreijährigen
Laufzeit des Vertrags eine zweijährige Kündigungsfrist
vorgesehen, so ist diese für den Geschäftspartner
unverbindlich. Keine Rechtsöffnung! |
| >>
|
Will der Schuldner geltend machen, eine
Urkunde des Gläubigers sei gefälscht, so muss
er Belege dafür eingeben. |
|
|
Rechtsstillstand
| >>
pdf, 113 kb. Wann der Zahlungsbefehl (nicht) zugestellt
werden kann |
| >>
|
Der Schuldner, der den Zahlungsbefehl
am einzigen Tag der siebentägigen Abholfrist abholt,
an dem er Militärdienst leistet, kann sich nicht
darauf berufen, die Zustellung sei nichtig |
|
|
Rechtsvorschlag
| >>
pdf, 111 kb. Wann und wie man eine Betreibung stoppt. |
| >>
|
Wer berechtigt ist, den Zahlungsbefehl
statt der betriebenen Person entgegenzunehmen, kann auch
Rechtsvorschlag machen. |
| >>
|
Wenn der Zustellbeamte den Rechtsvorschlag
nicht protokolliert, beginnt die zehntägige Beschwerdefrist
mit der Entdeckung des Fehlers zu laufen |
| >>
|
Der Rechtsvorschlag muss gegenüber
dem Betreibungsamt erklärt werden; die Erklärung
des Rückzugs des Rechtsvorschlags kann sich auch
an den Gläubiger richten. |
|
|
| Rückforderungsklage (>> pdf, 49 kb). Wenn das Geld zu Unrecht schon beim Gläubiger
gelandet ist. |
| Sanierungsbudget
(>>
pdf, 114 kb). Das Schlüsselinstrument der seriösen Schuldensanierung
- und unsere
Exceltabelle dazu. |
| Sanierungsbüro
(pdf,
92 kb). Wenn das Scheitern der Sanierung dem Sanierer mehr einbringt
als ihr Erfolg. |
|
|
| Schuldenberatung
(pdf,
75 kb). So funktioniert eine seriöse Schuldenberatung. Die
Schuldenliste als pdf-Datei
(76 kb) und als Exceltabelle (19 kb). Was in der seriösen Schuldenberatung gilt:
Plattform des Dachverbands Schuldenberatung (pdf, 46 kb). |
| Schuldensanierer,
kommerzieller >> Sanierungsbüro |
| Schuldensanierung
(im html-Format). Wenn die Leistungsfähigkeit
der überschuldeten Person für eine Sanierung ausreicht. |
| Solidarhaftung
(pdf,
62 kb). Typisches Frauenschicksal: Der Freund war selber nicht
kreditwürdig, da hat sie die solidarische Haftung übernommen.
Jetzt ist der Freund weg, die Haftung aber ist geblieben. |
| >> |
Will die solidarisch mithaftende
Person in Wirklichkeit nur dem Hauptschuldner helfen, ohne dass
sie selber etwas vom Vertrag hat, müssen die Formvorschriften
des Bürgschaftsrechts beachtet werden (BGE
129 III 702). |
| >> |
Die obligatorische Krankenversicherung gehört
zu den laufenden Bedürfnissen des Haushalts. Die Eheleute
haften solidarisch für ausstehende Prämien. |
|
| Sozialhilfe
(pdf,
72 kb). Wenn das Einkommen so tief ist, dass keine Sanierung eingeleitet
werden kann, muss oft Sozialhilfe beansprucht werden. |
| >> |
Faktischer Zwang zum Gemeindewechsel
kann zulässig sein |
| >> |
Ein Beitrag des Lebenspartners für Haushaltsbesorgung
wird ins Unterstützungsbudget aufgenommen, selbst wenn
die Konkubinatspartnerin 5 Kinder in den Haushalt eingebracht
hat. |
|
Steuern
| >> |
Überschuldete erhalten nur
dann eine Reduktion der Steuern, wenn die übrigen Gläubiger
im gleichen Umfang auf ihre Forderungen verzichten - das heisst
praktisch: im Rahmen eines Nachlassvertrags |
| >> |
Im Kanton Bern kann der Entscheid über
den Steuererlass mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten
werden. |
| >> |
Alleinerziehende bezahlen den Verheiratetentarif |
|
| Sucht
und Schulden (pdf,
51 kb). Überschuldung kann die Folge von Suchtproblemen sein.
Eine Sanierung ist regelmässig nur möglich, wenn auch das
Suchtproblem angegangen wird. |
| Trennung
und Scheidung als
pdf-Dokument (31 kb) oder im
html-Format. Eine der wichtigsten Überschuldungsursachen.
Mit dem gleichen Geld müssen jetzt zwei Haushalte finanziert
werden. |
| Überschuldung.
In Europa und in den USA. |
Unentgeltliche
Prozessführung
| >> |
Wer im Kanton Bern Anspruch auf unentgeltliche
Prozessführung hat: Die Richtlinien |
| >> |
Da die Franchise und die Kostenbeteiligungen
der obligatorischen Krankenversicherung zum betreibungsrechtlichen
Existenzminimum gehören, müssen sich auch bei der
Ermittlung des zivilprozessualen Zwangsbedarfs einberechnet
werden |
| >> |
Verzichtet ein Versicherter freiwillig auf Barauszahlung der Austrittsleistung der Pensionskasse, ist ihm das Freizügigkeitsguthaben bei der Prüfung der Bedürftigkeit anzurechnen (BGE 135 I 288) |
|
Unpfändbare
Vermögenswerte
| >>
pdf, 142 kb. Was alles auf keinen Fall gepfändet werden
kann. |
| >> |
Haustiere sind unpfändbar
(Gesetzesänderung) |
| >> |
Im Kanton Thurgau können Hunde zwar nicht gepfändet, aber doch eingezogen werden |
| >>
|
Die eidgenössische Steuerverwaltung
kämpft hartnäckig, aber erfolglos für die
Pfändung von Kompetenzgut (Bundesgerichtsentscheid) |
| >>
|
Der Anspruch der Witwe gegen die Pensionskasse
kann in der Betreibung gegen den verstorbenen Schuldner
(d.h. seine Hinterlassenschaft) nicht gepfändet werden
(Bundesgerichtsentscheid) |
|
|
| Verlustscheine (>> pdf, 40 kb). Das Amen nach Pfändung und Konkurs.
Ausgedeutscht. |
| Weiterleben
mit Schulden (pdf,
60 kb). Kann mehr oder weniger gut organisiert werden. |
Zahlungsbefehl
| >>
pdf, 81 kb. Der Eingang ins Labyrinth. |
| >>
|
Dürfen auch Anwälte:
Betreiben ohne vorher zu mahnen. |
| >>
|
Die Krankenkassen hingegen müssen
mahnen, bevor sie die Betreibung einleiten. |
|
|